Impressum

Offenlegung:
Information gem. §25 Mediengesetz
sowie Anbieteridentifizierung gem. § 5 Abs 1 ECGMedieninhaber, Herausgeber und Hersteller

OBERHOFER Rechtsanwalt
www.oberhofer-partner.at
Maximilianstraße 9
6020 Innsbruck
bao@oberhofer-partner.at

webart:

Paul Rangger
Untersendling / München
paul.rangger@hotmail.com

FOTOARTS

Stephan Elsler
SixFoot fotoevent
Grabenweg / Innsbruck
sixfootmail@icloud.com

Haftungsausschluss

Auf dieser Webseite finden Sie Verweise (Hyperlinks) zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt, dass der Medieninhaber und Herausgeber keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser externen Seiten hat. Daher übernimmt dieser keinerlei Verantwortung für Inhalt und Gestaltung dieser Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Internetpräsenz angezeigten externen Verweise.

Informationen zum Datenschutz

Bei jedem Zugriff eines Besuchers auf diese Webseite und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Die gespeicherten Daten werden nur zu statistischen Zwecken ausgewertet und zur Verbesserung unseres Angebotes verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Auch wenn Sie uns ein E-Mail schicken, werden Ihre persönlichen Daten nicht für Werbe- oder ähnliche Zwecke gespeichert oder an Dritte weitergereicht. Anfragen o. ä. per E-Mail. werden vertraulich bearbeitet und keinem Dritten zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie dennoch meinen, Anlass zur Beschwerde zu haben, senden Sie bitte ein E-Mail an info@maar1.com. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und werden alles zur Klärung der Angelegenheit unternehmen.

Urheberrecht

© OBERHOFER Rechtsanwalt, 2018. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche, auf diesem Internetauftritt veröffentlichten Fotos und Texte unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Eine Vervielfältigung, Wiedergabe oder Veröffentlichung der auf dem Internetauftritt befindlichen Informationen und Daten ist nur unter ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Inhabers oder eines dazu berechtigten Mitarbeiters oder dazu berechtigten Mitarbeiterin gestattet.